3. Geld von der Pflege-Kasse

 

Seit dem Jahr 2016 gibt es ein wichtiges Gesetz.

Das Gesetz heißt: zweites Pflege-Stärkungs-Gesetz.

Die Abkürzung heißt: PSG II

Im PSG II gibt es viele Regeln.

Einige Regeln gelten erst seit Januar 2017.

 

Im Gesetz geht es um Geld von der Pflege-Kasse.

Bestimmte Personen bekommen Geld von der Pflege-Kasse.

Das ist neu:

Die Personen sollen jetzt sagen:

 

Bei der Pflege-Kasse gibt es 2 Möglichkeiten:

 

1. Möglichkeit:

Sie haben Geld an die Pflege-Kasse gezahlt:

 

2. Möglichkeit:

Sie waren bis jetzt nicht in der Pflege-Kasse.

Aber jemand in Ihrer Familie war Mitglied in der Pflege-Kasse.

Zum Beispiel:

Sie waren bei dem Mitglied mit versichert.

Dazu sagt man: Sie waren familien-versichert.

 

 

So können Sie Geld von der Pflege-Kasse bekommen

 

Es gibt 5 Schritte:

1. Sie stellen einen Antrag bei der Pflege-Kasse.

2. Die Pflege-Kasse gibt Ihren Antrag an eine andere Stelle.

3. Die andere Stelle prüft Ihren Antrag.

4. Die Mitarbeiter von der Pflege-Kasse entscheiden, wie viel Pflege Sie brauchen.

5. Sie bekommen eine Plan.

 

Jetzt schreiben wir über diese 5 Schritte.

 

1. Sie stellen einen Antrag bei der Pflege-Kasse.

Die Pflege-Kasse gehört zur Kranken-Versicherung.

Sei brauchen kein Formular für den Antrag.

Die Pflege-Kasse schickt Ihnen dann ein Papier.

Das Papier müssen Sie ausfüllen.

Auch eine andere Person kann den Antrag für Sie machen.

Diese Person braucht dann eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen.

 

2. Die Pflege-Kasse gibt Ihren Antrag an Fach-Leute:

Diese Fach-Leute heißen:

 

3. Die Fach-Leute prüfen Ihren Antrag.

Die Fach-Leute prüfen:

 

Zuerst prüft immer der Medizinische Dienst von der Kranken-Kasse.

Sie bekommen rechtzeitig Bescheid.

 

Die Fach-Leute sollen dort prüfen, wo Sie wohnen.

Vielleicht sind Sie in einem Heim.

Dann prüfen die Fach-Leute im Heim.

 

So prüfen die Fach-Leute Ihren Antrag:

Die Fach-Leute schauen sich an:

 

Die Fach-Leute schauen 6 Bereiche an:

 

1. Bereich: Wie gut Sie sich bewegen können

 

2. Bereich: Wie gut Sie denken und sprechen können

Zum Beispiel:

 

3. Bereich: Wie Sie sich verhalten

Zum Beispiel:

 

4. Bereich: Wie Sie sich selbst versorgen können

Zum Beispiel:

 

5. Bereich: Wie Sie mit Ihrere Krankheit klar kommen

Oder mit Ihrer Behinderung.

Zum Beispiel:

 

6. Bereich: Wie Sie im Alltag klar kommen.

Und ob Sie im Alltag Hilfe brauchen.

Zum Beispiel: Wenn Sie andere Menschen treffen wollen.

 

Die Fach-Leute schauen sich diese Bereiche genau an.

Für jeden Bereich geben sie Punkte:

 

Dann sagen die Fach-Leute:

Dafür gibt es bestimmte Regeln.

 

 

4. Die Mitarbeiter von der Pflege-Kasse entscheiden, ob Sie Pflege brauchen.

 

1. Möglichkeit:

Die Mitarbeiter von der Pflege-Kasse entscheiden:

Sie brauchen Pflege.

Dann bekommen Sie Geld von der Pflege-Kasse.

 

2. Möglichkeit:

Die Mitarbeiter von der Pflege-Kasse entscheiden:

Sie brauchen keine Pflege.

Dann bekommen sie kein Geld von der Pflege-Kasse.

 

 

5. Sie bekommen einen Plan.

Den Plan schreiben alle zusammen.

Alle, die bei Ihrer Pflege helfen.

In dem Plan steht:

Vielleicht brauchen Sie später mehr Pflege.

Oder weniger.

Dann kann man den Plan ändern.

 

 

Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache in Westerburg

hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.

Webseite: www.leicht-sprechen.de

 

Die Prüflese-Gruppe von der Lebenshilfe Altenkirchen

hat den Text geprüft.

 

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Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu “.