5. Pflege zu Hause
Vielleicht leben Sie zu Hause.
Und eine Pflege-Person pflegt Sie zu Hause.
Dann gibt es 3 Möglichkeiten:
1. Pflege-Geld
Vielleicht macht die Pflege jemand aus der Familie.
Oder ein Freund.
Dann bekommen Sie Pflege-Geld.
Oft muss die Pflege-Person für das Pflege-Geld keine Steuern bezahlen.
Fragen Sie beim Finanz-Amt nach, ob die Pflege Person Steuern bezahlen muss.
Vielleicht bekommen Sie Pflege-Geld.
Dann müssen Sie bei Beratungs-Gesprächen mitmachen:
bei Pflege-Grad 2 oder 3: alle 6 Monate
bei Pflege-Grad 4 oder 5: alle 3 Monate
Vielleicht haben Sie Pflege-Grad 1.
Dann dürfen Sie ein Beratungs-Gespräch im Jahr mitmachen.
2. Sach-Leistungen
Vielleicht macht die Pflege ein Pflege-Dienst.
Dann bekommen Sie auch Geld.
Wenn der Pflege-Dienst einen Vertrag mit der Pflege-Kasse hat.
Der Vertrag heißt: Versorgungs-Vertrag.
Das Geld heißt: Sach-Leistungen.
Vielleicht bekommen Sie Sach-Leistungen.
Dann dürfen Sie 2 Beratungs-Gespräche im Jahr mitmachen.
3. Kombinations-Leistungen
Vielleicht macht die Pflege ein Pflege-Dienst.
Sie bekommen Sach-Leistungen.
Aber von den Sach-Leistungen bleibt noch Geld übrig.
Dann bekommen Sie auch noch Pflege-Geld.
Die Pflege-Kasse rechnet das aus.
Vielleicht leben Sie zu Hause.
Sie haben eine Pflege-Person.
Und manchmal bekommen Sie auch noch zusätzlich Pflege.
Dann gibt es 4 Möglichkeiten:
1. Teil-stationäre Pflege
Vielleicht brauchen Sie zusätzlich Pflege in einem Pflege-Heim.
Nur am Tag.
Dazu sagt man: teil-stationäre Tages-Pflege.
Oder nur in der Nacht.
Dazu sagt man: teil-stationäre Nacht-Pflege.
Das Geld für teil-stationäre Pflege bekommen Sie zusätzlich:
zum Pflege-Geld
zu den Sach-Leistungen
zu den Kombinations-Leistungen
Wenn die Einrichtung einen Vertrag mit der Pflege-Kasse hat.
Dieser Vertrag heißt: Versorgungs-Vertrag.
2. Kurz-Zeit-Pflege
Vielleicht bekommen Sie Pflege zu Hause.
Aber Sie brauchen zwischendurch einmal Pflege in einem Pflege-Heim.
Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Zeit im Krankenhaus waren.
Dann können Sie Geld für Kurz-Zeit-Pflege bekommen.
Höchstens 8 Wochen im Jahr.
Sie bekommen gleichzeitig auch Pflege-Geld.
3. Verhinderungs-Pflege
Vielleicht ist ihre Pflege-Person einmal krank.
Oder im Urlaub.
Dann brauchen Sie eine andere Pflege-Person.
Eine Ersatz-Pflege-Person.
Die Ersatz-Pflege-Person kann zum Beispiel sein:
ein Freund oder ein Nachbar
ein Pflege-Dienst
eine Person, die Ihnen und Ihrer Familie hilft. Dazu sagt man: familien-entlastender Dienst
Dann können Sie Geld für Verhinderungs-Pflege bekommen.
Höchstens 6 Wochen lang.
Wenn Ihre Pflege-Person Sie vorher schon gepflegt hat.
Mindestens 6 Monate lang.
Und wenn Sie mindestens Pflege-Grad 2 haben.
Sie bekommen gleichzeitig auch Pflege-Geld.
Wenn Sie vorher schon Pflege-Geld bekommen haben.
Vielleicht ist in einem Jahr Geld von der Kurz-Zeit-Pflege übrig.
Dann können Sie davon etwas für die Verhinderungs-Pflege bekommen.
Höchstens einen bestimmten Anteil.
Vielleicht bekommen Sie auch Verhinderungs-Pflege.
Und in einem Jahr ist Geld von der Verhinderungs-Pflege übrig.
Dann können Sie den Rest für die Kurz-Zeit-Pflege bekommen.
Höchstens einen bestimmten Anteil.
Bei Pflege-Grad 2 bis 5.
Höchstens 8 Wochen im Jahr.
Vielleicht muss die Ersatz-Pflege-Person die Fahrt zu Ihnen bezahlen.
Oder die Ersatz-Pflege-Person verdient an ihrer Arbeits-Stelle weniger.
Dann kann sie vielleicht Geld von der Versicherung bekommen.
Das Geld heißt: Kosten-Erstattung.
Fragen Sie die Pflege-Kasse!
Zusatzliches Geld für die Pflege
Vielleicht können Sie auch zusätzliches Geld für die Pflege bekommen.
Dieses Geld heißt: Entlastungs-Betrag.
Der Entlastungs-Betrag ist 125 Euro jeden Monat.
Der Entlastungs-Betrag ist für pflege-bedürftige Menschen.
Der Entlastungs-Betrag ist zum Beispiel für:
- teil-stationäre Pflege
- Kurz-Zeit Pflege
- Pflege-Dienste
Und für bestimmte Hilfen im Alltag.
Zum Beispiel:
- Hilfe beim Einkaufen
- Besuchs-Dienste
- Hilfe im Haushalt
- Begleit-Dienste
Sie müssen diese Sachen zuerst selbst bezahlen.
Dann müssen Sie der Pflege-Kasse die Rechnung zeigen.
Sie bekommen das Geld von der Versicherung zurück.
Vielleicht ist der Entlastungs-Betrag zu wenig.
Und Sie haben Pflege-Grad 2 bis 5.
Und es ist noch Geld von den Sach-Leistungen übrig.
Dann können Sie dieses Geld für den Entlastungs-Betrag nehmen.
Von 100 Euro Sach-Leistungen höchstens 40 Euro.
Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache in Westerburg
hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Webseite: www.leicht-sprechen.de
Die Prüflese-Gruppe von der Lebenshilfe Altenkirchen
hat den Text geprüft.
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