Älter werden im Landkreis Neunkirchen -

gut versorgt in allen Lebensbereichen

 

5. Pflege zu Hause

 

Vielleicht leben Sie zu Hause.

Und eine Pflege-Person pflegt Sie zu Hause.

Dann gibt es 3 Möglichkeiten:


1. Pflege-Geld

Vielleicht macht die Pflege jemand aus der Familie.

Oder ein Freund.

Dann bekommen Sie Pflege-Geld.

Oft muss die Pflege-Person für das Pflege-Geld keine Steuern bezahlen.

Fragen Sie beim Finanz-Amt nach, ob die Pflege Person Steuern bezahlen muss.


Vielleicht bekommen Sie Pflege-Geld.

Dann müssen Sie bei Beratungs-Gesprächen mitmachen:

    bei Pflege-Grad 2 oder 3: alle 6 Monate

    bei Pflege-Grad 4 oder 5: alle 3 Monate

Vielleicht haben Sie Pflege-Grad 1.

Dann dürfen Sie ein Beratungs-Gespräch im Jahr mitmachen.


2. Sach-Leistungen

Vielleicht macht die Pflege ein Pflege-Dienst.

Dann bekommen Sie auch Geld.

Wenn der Pflege-Dienst einen Vertrag mit der Pflege-Kasse hat.

Der Vertrag heißt: Versorgungs-Vertrag.

Das Geld heißt: Sach-Leistungen.


Vielleicht bekommen Sie Sach-Leistungen.

Dann dürfen Sie 2 Beratungs-Gespräche im Jahr mitmachen.


3. Kombinations-Leistungen

Vielleicht macht die Pflege ein Pflege-Dienst.

Sie bekommen Sach-Leistungen.

Aber von den Sach-Leistungen bleibt noch Geld übrig.

Dann bekommen Sie auch noch Pflege-Geld.

Die Pflege-Kasse rechnet das aus.

 

 

Vielleicht leben Sie zu Hause.

Sie haben eine Pflege-Person.

Und manchmal bekommen Sie auch noch zusätzlich Pflege.

Dann gibt es 4 Möglichkeiten:


1. Teil-stationäre Pflege

Vielleicht brauchen Sie zusätzlich Pflege in einem Pflege-Heim.

Nur am Tag.

Dazu sagt man: teil-stationäre Tages-Pflege.

Oder nur in der Nacht.

Dazu sagt man: teil-stationäre Nacht-Pflege.

Das Geld für teil-stationäre Pflege bekommen Sie zusätzlich:

    zum Pflege-Geld
    zu den Sach-Leistungen
    zu den Kombinations-Leistungen

Wenn die Einrichtung einen Vertrag mit der Pflege-Kasse hat.

Dieser Vertrag heißt: Versorgungs-Vertrag.


2. Kurz-Zeit-Pflege

Vielleicht bekommen Sie Pflege zu Hause.

Aber Sie brauchen zwischendurch einmal Pflege in einem Pflege-Heim.

Zum Beispiel:

Wenn Sie eine Zeit im Krankenhaus waren.

Dann können Sie Geld für Kurz-Zeit-Pflege bekommen.

Höchstens 8 Wochen im Jahr.

Sie bekommen gleichzeitig auch Pflege-Geld.


3. Verhinderungs-Pflege

Vielleicht ist ihre Pflege-Person einmal krank.

Oder im Urlaub.

Dann brauchen Sie eine andere Pflege-Person.

Eine Ersatz-Pflege-Person.

Die Ersatz-Pflege-Person kann zum Beispiel sein:

    ein Freund oder ein Nachbar
    ein Pflege-Dienst
    eine Person, die Ihnen und Ihrer Familie hilft. Dazu sagt man: familien-entlastender Dienst

Dann können Sie Geld für Verhinderungs-Pflege bekommen.

Höchstens 6 Wochen lang.

Wenn Ihre Pflege-Person Sie vorher schon gepflegt hat.

Mindestens 6 Monate lang.

Und wenn Sie mindestens Pflege-Grad 2 haben.


Sie bekommen gleichzeitig auch Pflege-Geld.

Wenn Sie vorher schon Pflege-Geld bekommen haben.

Vielleicht ist in einem Jahr Geld von der Kurz-Zeit-Pflege übrig.

Dann können Sie davon etwas für die Verhinderungs-Pflege bekommen.

Höchstens einen bestimmten Anteil.


Vielleicht bekommen Sie auch Verhinderungs-Pflege.

Und in einem Jahr ist Geld von der Verhinderungs-Pflege übrig.

Dann können Sie den Rest für die Kurz-Zeit-Pflege bekommen.

Höchstens einen bestimmten Anteil.

Bei Pflege-Grad 2 bis 5.

Höchstens 8 Wochen im Jahr.


Vielleicht muss die Ersatz-Pflege-Person die Fahrt zu Ihnen bezahlen.

Oder die Ersatz-Pflege-Person verdient an ihrer Arbeits-Stelle weniger.

Dann kann sie vielleicht Geld von der Versicherung bekommen.

Das Geld heißt: Kosten-Erstattung.

Fragen Sie die Pflege-Kasse!

 

 

Zusatzliches Geld für die Pflege

Vielleicht können Sie auch zusätzliches Geld für die Pflege bekommen.

Dieses Geld heißt: Entlastungs-Betrag.

Der Entlastungs-Betrag ist 125 Euro jeden Monat.

Der Entlastungs-Betrag ist für pflege-bedürftige Menschen.


Der Entlastungs-Betrag ist zum Beispiel für:

  •   teil-stationäre Pflege
  •   Kurz-Zeit Pflege
  •   Pflege-Dienste


Und für bestimmte Hilfen im Alltag.

Zum Beispiel:

  •   Hilfe beim Einkaufen
  •   Besuchs-Dienste
  •   Hilfe im Haushalt
  •   Begleit-Dienste

 

Sie müssen diese Sachen zuerst selbst bezahlen.

Dann müssen Sie der Pflege-Kasse die Rechnung zeigen.

Sie bekommen das Geld von der Versicherung zurück.

 

Vielleicht ist der Entlastungs-Betrag zu wenig.

Und Sie haben Pflege-Grad 2 bis 5.

Und es ist noch Geld von den Sach-Leistungen übrig.

Dann können Sie dieses Geld für den Entlastungs-Betrag nehmen.

Von 100 Euro Sach-Leistungen höchstens 40 Euro.

 

 

 

 

 

Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache in Westerburg

hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.

Webseite: www.leicht-sprechen.de

 

Die Prüflese-Gruppe von der Lebenshilfe Altenkirchen

hat den Text geprüft.

 

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