Älter werden im Landkreis Neunkirchen -

gut versorgt in allen Lebensbereichen

 

8. Hilfe zur Pflege im Land-Kreis Neunkirchen

 

Vielleicht brauchen Sie Pflege,

  •  weil Sie krank sind
  •  weil Sie eine Behinderung haben
  •  weil Sie Probleme mit dem Denken haben.

 

Dann bekommen Sie Geld von der Pflege-Versicherung.

Aber manchmal ist das Geld von der Pflege-Versicherung zu wenig.

 

Dann können Sie Geld vom Sozial-Amt bekommen.

Das Geld heißt: Hilfe zur Pflege.

 

Hilfe zur Pflege können Sie bekommen,

  •  wenn Sie Zuhause wohnen
  •  wenn Sie in einer Einrichtung wohnen.

 

Aber:

Sie bekommen die Hilfe zur Pflege nur, wenn Sie die Hilfe brauchen.

Das heißt:

  •  Sie haben zu wenig Geld für die Pflege.
  •  Sie bekommen zu wenig Geld von der Pflege-Versicherung.

 

 

So können Sie Hilfe zur Pflege bekommen:

 

1. Sie stellen zwei Anträge:

  •  Einen Antrag auf Geld von der Pflege-Versicherung
  •  einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozial-Amt

Am besten stellen Sie beide Anträge zur gleichen Zeit.

 

Sie stellen den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Kreis-Sozial-Amt.

Oder beim Pflege-Stütz-Punkt.

Die Menschen dort sagen Ihnen, was Sie für den Antrag brauchen.

 

2. Sie bekommen einen Brief von der Pflege-Versicherung.

In dem Brief steht:

  •  Sie bekommen kein Geld von der Pflege-Versicherung.
  •  Oder: Sie bekommen Geld von der Pflege-Versicherung. Aber das Geld ist zu wenig für Ihre Pflege.

 

3. Das Sozial-Amt prüft,

  •  welche Pflege Sie brauchen
  •  ob Ihr Geld für die Pflege reicht.

 

4. Das Sozial-Amt sagt, dass Sie Hilfe zur Pflege bekommen.

 

 

Vielleicht sind Sie nicht in der Pflege-Versicherung.

Und Ihr Geld reicht nicht für die Pflege.

 

Die Hilfe zur Pflege steht in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch.

Die Hilfe zur Pflege steht dort im 12. Buch in Kapitel 7.

Die Abkürzung ist: Kapitel 7 SGB XII

 

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe zur Pflege helfen Ihnen.

 

Sie können Sie anrufen:

0 68 24 90 60

 

Sie können eine E-Mail schreiben:

Die E-Mail-Adresse ist:

 

Oder einen Brief schicken.

Die Postadresse ist:
Landkreis Neunkirchen

Kreissozialamt

Hilfe zur Pflege

Wilhelm-Heinrich-Straße 36

66564 Ottweiler

 

 

 

 

Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache in Westerburg

hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.

Webseite: www.leicht-sprechen.de

 

Die Prüflese-Gruppe von der Lebenshilfe Altenkirchen

hat den Text geprüft.

 

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Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu “.