8. Hilfe zur Pflege im Land-Kreis Neunkirchen
Vielleicht brauchen Sie Pflege,
- weil Sie krank sind
- weil Sie eine Behinderung haben
- weil Sie Probleme mit dem Denken haben.
Dann bekommen Sie Geld von der Pflege-Versicherung.
Aber manchmal ist das Geld von der Pflege-Versicherung zu wenig.
Dann können Sie Geld vom Sozial-Amt bekommen.
Das Geld heißt: Hilfe zur Pflege.
Hilfe zur Pflege können Sie bekommen,
- wenn Sie Zuhause wohnen
- wenn Sie in einer Einrichtung wohnen.
Aber:
Sie bekommen die Hilfe zur Pflege nur, wenn Sie die Hilfe brauchen.
Das heißt:
- Sie haben zu wenig Geld für die Pflege.
- Sie bekommen zu wenig Geld von der Pflege-Versicherung.
So können Sie Hilfe zur Pflege bekommen:
1. Sie stellen zwei Anträge:
- Einen Antrag auf Geld von der Pflege-Versicherung
- einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozial-Amt
Am besten stellen Sie beide Anträge zur gleichen Zeit.
Sie stellen den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Kreis-Sozial-Amt.
Oder beim Pflege-Stütz-Punkt.
Die Menschen dort sagen Ihnen, was Sie für den Antrag brauchen.
2. Sie bekommen einen Brief von der Pflege-Versicherung.
In dem Brief steht:
- Sie bekommen kein Geld von der Pflege-Versicherung.
- Oder: Sie bekommen Geld von der Pflege-Versicherung. Aber das Geld ist zu wenig für Ihre Pflege.
3. Das Sozial-Amt prüft,
- welche Pflege Sie brauchen
- ob Ihr Geld für die Pflege reicht.
4. Das Sozial-Amt sagt, dass Sie Hilfe zur Pflege bekommen.
Vielleicht sind Sie nicht in der Pflege-Versicherung.
Und Ihr Geld reicht nicht für die Pflege.
Die Hilfe zur Pflege steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch.
Die Hilfe zur Pflege steht dort im 12. Buch in Kapitel 7.
Die Abkürzung ist: Kapitel 7 SGB XII
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe zur Pflege helfen Ihnen.
Sie können Sie anrufen:
0 68 24 90 60
Sie können eine E-Mail schreiben:
Die E-Mail-Adresse ist:
Oder einen Brief schicken.
Die Postadresse ist:
Landkreis Neunkirchen
Kreissozialamt
Hilfe zur Pflege
Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler
Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache in Westerburg
hat den Text in Leichte Sprache übersetzt.
Webseite: www.leicht-sprechen.de
Die Prüflese-Gruppe von der Lebenshilfe Altenkirchen
hat den Text geprüft.
“© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu “.