Älter werden im Landkreis Neunkirchen -

gut versorgt in allen Lebensbereichen

 

> Ottweiler: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Landkreis Neunkirchen

Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler

(06824) 90 60

E-Mail:
www.landkreis-neunkirchen.de

 

Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII

 

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten. Voraussetzung ist, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Die Leistungen umfassen die Regelbedarfe entsprechend der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, berücksichtigungsfähige Mehrbedarfe sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

 

Die Bewilligung der Leistungen ist von einem Antrag abhängig und erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres.

 

Der Antrag ist beim Kreissozialamt zu stellen.