> Neunkirchen: Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen

Lindenallee 13
66538 Neunkirchen

(06824) 906 25 22
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E-Mail:
www.landkreis-neunkirchen.de

 

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Betreuung Unterstützung erhalten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht auf eigenen Antrag oder auf Anregung jeder anderen Person oder Institution. Beratungen und Informationen bieten die Betreuungsgerichte, die Betreuungsbehörden und der Betreuungsverein SKFM an.
 
Besondere Bedeutung wird auch vorbeugenden Maßnahmen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung beigemessen. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens in Schriftform zu bevollmächtigen, wodurch die gesetzliche Betreuung nicht erforderlich wird.
 
Die Betreuungsbehörde ist zuständig für: