Älter werden im Landkreis Neunkirchen -

gut versorgt in allen Lebensbereichen

 

> Ottweiler: Hilfe zur Pflege im Landkreis Neunkirchen

Wilhelm-Heinrich-Straße 36
66564 Ottweiler

(06824) 90 60

E-Mail:
www.landkreis-neunkirchen.de

 

Hilfe zur Pflege gemäß Kapitel 7 SGB XII

 

Hilfe zur Pflege kann gewährt werden in Form der ambulanten Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sowie in teil-/vollstationären Einrichtungen.

 

Wenn Sie infolge von Krankheit, Behinderung oder kognitiver Einschränkungen auf Pflege angewiesen sind, können Sie, wenn Sie diesen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Hilfe zur Pflege beantragen.

 

Da die Sozialhilfe nachrangig gegenüber anderen Hilfearten ist, müssen Sie vorrangig bei Ihrer Pflegekasse Pflegeleistungen beantragt haben. Es empfiehlt sich, da die Sozialhilfe ab dem Datum der Antragstellung bzw. ab Bekanntwerden zu gewähren ist, zeitgleich einen Antrag beim Kreissozialamt zu stellen.

 

Sollten die Leistungen der Pflegekasse abgelehnt werden oder nicht ausreichen, um den tatsächlichen Hilfebedarf zu decken, so kann das Kreissozialamt nach eigener Bedarfsfeststellung sowie nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse Hilfe zur Pflege gewähren.

 

Auch wenn Sie nicht pflegeversichert sind und nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, kann das Kreissozialamt nach eigener Bedarfsfeststellung Hilfe zur Pflege gewähren.

 

Die Hilfe beantragen Sie bei unserem Kreissozialamt oder beim Pflegestützpunkt. Welche Unterlagen zur Antragstellung erforderlich sind, erfahren Sie bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.