Älter werden im Landkreis Neunkirchen -

gut versorgt in allen Lebensbereichen

 

> 1 Allgemeine Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung um Alltag (AUA)

 

Für die Inanspruchnahme dieser Angebote gewähren die Pflegekassen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nach dem Kostenerstattungsprinzip zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag eingesetzt werden.

 

Die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AUA) sind für die Pflege zu Hause gedacht und werden hauptsächlich in folgende Bereiche eingeteilt:

  • Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Dies können Gruppen- und Einzelbetreuung sein. Hierzu gehören insbesondere auch Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen, aber auch die stundenweise Betreuung zu Hause.

  • Angebote zur Entlastung im Alltag sind praktische Hilfen wie zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt (Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Kochen, Einkaufen). Es fallen Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung wie das Vorlesen von Zeitungen und Büchern darunter. Die Dienstleister können auch bei Apotheken- und Behördengängen, Arzt- und Friseurbesuchen helfen. Alltagsunterstützend können Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also auch Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.

 

Klicken Sie gerne für weitere Informationen: Informationsbroschüre AUA

 

Allgemeine Informationen:

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und/oder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Helfende),

1. unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),

2. pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende gezielt entlasten und beratend unterstützen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),

3. Pflegebedürftige bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).