> Neunkirchen: Betreuungsbehörde des Landkreises Neunkirchen
Lindenallee 13
66538 Neunkirchen
(06824) 906 25 22
(06824) 906 25 23
(06824) 906 21 31
(06824) 906 21 58
E-Mail:
www.landkreis-neunkirchen.de
https://www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/betreuungsbehoerde
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Betreuung Unterstützung erhalten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht auf eigenen Antrag oder auf Anregung jeder anderen Person oder Institution. Beratungen und Informationen bieten die Betreuungsgerichte, die Betreuungsbehörden und der Betreuungsverein SKFM an.
Besondere Bedeutung wird auch vorbeugenden Maßnahmen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung beigemessen. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens in Schriftform zu bevollmächtigen, wodurch die gesetzliche Betreuung nicht erforderlich wird.
Die Betreuungsbehörde ist zuständig für:
Beglaubigung und Beratung von Vorsorgevollmachten
Allgemeine Beratung in Betreuungs- und Vollmachtsangelegenheiten
Beratung und Unterstützung von Betreuten
Beratung, Unterstützung und Fortbildung von ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuern
Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
Vormundschaftsgerichtshilfe
Informationen auch unter:
https://www.landkreis-neunkirchen.de/soziales/betreuungsbehoerde
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