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Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit vom 28.10.2021

 

Die Leitstelle "Älter werden" des Landkreises Neunkirchen ist darum bemüht, diese Internetseite barrierefrei zu gestalten. Einiges wurde bereits umgesetzt, an anderen Stellen wird noch gearbeitet.

 

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache finden Sie so:

Klicken Sie oben auf dieser Internet-Seite auf das blaue Zeichen der "Leichten Sprache".

Dort ist eine Liste in blauer Schrift.

Punkt 3 heißt "Erklärung zur Barriere-Freiheit".

Klicken Sie diesen Punkt an.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.aelterwerden-landkreisneunkirchen.de veröffentlichte Internetseite der Leitstelle "Älter werden" des Landkreises Neunkirchen sowie das auf Smartphones verfügbare responsive Webdesign derselben Adresse. Die Leitstelle kooperiert dabei mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V.


Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

 

1. Das Ergebnis der Selbstbewertung der Internetseite gestaltet sich wie folgt:

  • Die Internetseite ist teilweise barrierefrei. Im Folgenden finden Sie dazu nähere Informationen.
  • Die Internetseite enthält bisher keine Audio- oder Videodateien.
  • Die Mehrheit der Mandate enthält Zeitangaben nach den Vorgaben der Leichten Sprache (Uhrzeit) sowie nach Möglichkeit eine barrierefreie Schreibweise der Telefonnummer
  • Barriere Leichte Sprache: Leider stehen noch nicht alle Inhalte in leichter Sprache zur Verfügung. Da es sich um sehr viele Daten handelt, können selbige nur schrittweise angepasst werden.
  • Bisher stehen noch keine Inhalte in Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung. Dies wird angestrebt.
  • Auch eine Vorlesefunktion soll in Zukunft mit eingebunden werden
  • Barriere Dokumente: Bisher sind noch keine Dokumente enthalten. Selbige sollen in Zukunft in barrierefreier Form zur Verfügung stehen.
  • Enthaltene Bilder haben einen beschreibenden Titel
  • Es kann nicht für die Barrierefreiheit für Inhalte Dritter garantiert werden (bspw. Einbindung eines Google Maps Angebots).


2. Das responsive Webdesign der Internetseite für die Nutzung auf dem Smartphone ist mit den genannten Anforderungen ebenfalls noch nicht vollständig vereinbar. Es befindet sich noch in einem Entwicklungsprozess, weshalb das Thema Barrierefreiheit noch nicht komplett umgesetzt werden konnte.

  • Für das responsive Webdesign gelten die Ergebnisse aus der Selbstbewertung der Internetseite.
  • Es ist das für Smartphone-Seiten typische "Burgermenü" eingebunden und in den Menüleisten oben und unten befinden sich zusätzlich die "Leichte Sprache", "Erklärung zur Barrierefreiheit" und "Barriere melden" als ständig verfügbare Punkte.

 

Die genannten Mängel der Internetseite https://www.aelterwerden-landkreisneunkirchen.de sollen so bald wie möglich beseitigt werden. Die Beseitigung ist schrittweise geplant. Eine nähere Datierung ist derzeit nicht möglich.

 

 

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen der Leitstelle "Älter werden" an.
 

Anrufen unter der Telefonnummer  0 68 24 906 22 10

Oder unter der Telefonnummer 0 68 24 906 24 90

 

Oder über unseren Feedback-Mechanismus.

Dort können Sie Ihre Nachricht eintragen und an die Leitstelle schicken.

Dafür klicken Sie hier:

 

Barriere melden

 

Oder Sie schreiben eine Email an

 

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

 

 

Schlichtungsverfahren

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 17 SBGG wenden. Die Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen, insbesondere bei der Barrierefreiheit von Webseiten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier:

 

Ministerium für Soziales, Frauen und Familie

Referat B1

Tobias Gohrbandt

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

 

Telefonnummer: 06 81 501 33 43

Mail-Adresse:

 

 

 

Informationen finden Sie nach § 16 BGG auch bei der:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

 

Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27 29 01


E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de